Wichtige Arbeitsbereiche auch jetzt für Sie geöffnet!
16. März 2021
Das Sächsische Sozialministerium hat eine Corona-Schutz-Verordnung, erlassen, die für alle sächsischen Werkstätten für behinderte Menschen bis einschließlich 31. März 2021 gilt.
Wirtschaftlich besonders wichtige Teilbereiche wie Wäscherei, Gärtnerei, Tischlerei, Textil, Landschaftspflege (mit Winterdienst), Küche und Fahrradreparatur arbeiten unter Einhaltung unserer Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen weiter.
Mit den Mitarbeitern, die nicht in die Werkstatt kommen dürfen, versuchen wir auf anderen Wegen in Kontakt zu bleiben. Der Werkstattladen muss bis auf weiteres leider geschlossen bleiben.
Bleiben Sie gesund und den Zittauer Werkstätten treu. Danke!