Veränderungen ab 08. Juni 2020

05. Juni 2020

Das seit Mitte März geltende Betretungsverbot der Werkstätten wird zum 06.06.2020 aufgehoben. Ab diesem Tag gilt dann auch für alle Bereiche unserer Werkstätten die „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung“. Diese bringt es mit sich, dass alle Mitarbeiter wieder ihrer Tätigkeit in unseren Werkstätten nachkommen können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Empfehlungen und Vorschriften der Verordnung sowie das für uns geltende Arbeitsschutz- und Hygienekonzept eingehalten werden. Dies stellt uns (weiterhin) vor erhebliche Herausforderungen, denen wir uns jedoch gern stellen, bewegen wir uns doch wieder ein Stück in Richtung Normalität. So hat auch unser Werkstattladen wieder für Sie geöffnet genauso wie alle anderen Bereiche. Einzig die öffentliche Kantine in der Zweigwerkstatt Oskar-Auster-Weg bleibt noch geschlossen.

Bitte nutzen Sie unsere vielfältigen Möglichkeiten und beachten Sie bei Ihrem Besuch die bei uns geltenden Hinweise und Regelungen.

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